Persönliche Empfehlung: schicken Sie grundsätzlich nur Kopien - somit vermeiden Sie das Risiko, dass Ihre wertvollen Originale auf dem Postweg verloren gehen.
Gem. §39 (2) JustG NRW erhalten Kopien den Bestätigungsvermerk "Das zu übersetzende Dokument lag in Kopie vor", Originale den Bestätigungsvermerk "Das zu übersetzende Dokument lag im Original vor". Das macht praktisch aber kaum einen Unterschied, da die zuständige Behörde sowieso immer prüft, ob die Kopien dem Original entsprechen.
In meiner langjährigen Tätigkeit habe ich es niemals erlebt, dass die Behörden eine Übersetzung wegen des Bestätigungsvermerks "Das zu übersetzende Dokument lag in Kopie vor" abgelehnt hat. Falls es diesbezüglich jemals Probleme geben sollte, erhalten Sie von mir eine kostenlose Übersetzung des Originaldokuments.
Wichtig: falls Sie mir Originale zuschicken möchten, empfehle ich unbedingt den versicherten Versand (bspw. als DHL-Paket)!