Heiraten in China
Ich gratuliere Ihnen zu dieser schönen Entscheidung und möchte Sie mit einigen Informationen, basierend auf eigenen Erfahrungen, Informationen der deutschen Botschaft und der chinesischen Zivilstandbehörden unterstützen. Die folgende Übersicht soll Ihnen nur eine erste Hilfestellung bieten. In jedem Fall sollten Sie frühzeitig Kontakt mit den zuständigen Behörden aufnehmen, um die Anforderungen im Detail zu klären.
Grundsätzlich gilt, dass eine in der Volksrepublik China geschlossene Ehe auch in Deutschland gültig ist. Als Nachweis der Eheschließung gilt das rote Heiratsbuch in chinesischer Schrift. Bevor Sie dieses allerdings in den Händen halten, muss einiges an Dokumenten zusammengetragen werden...
Für Eheschließung in China benötigte Dokumente
Deutsche, die in China heiraten möchten, müssen den chinesischen Behörden gegenwärtig folgende Unterlagen vorlegen:
- gültigen deutschen Reisepass
- standesamtliches Ehefähigkeitszeugnis mit Legalisationsvermerk der chinesischen Botschaft in Deutschland.
- Hinweise:
- das Ehefähigkeitszeugnis darf nicht älter als 6 Monate sein
- das Standesamt prüft nur die Ehefähigkeit des deutschen Ehepartners. Dennoch müssen Angaben zum chinesischen Ehepartner gemacht werden
- 3 Fotos
Bei geschiedenen oder verwitweten Verlobten:
- Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk bzw. die Sterbeurkunde des früheren Ehepartners
- Wenn die beiden ehemaligen Ehepartner beide nach chinesischen Recht geheiratet haben, so werden anstatt eines deutschen Scheidungsurteils die chinesischen Unterlagen benötigt.
- Darüberhinaus verlangen manche chinesischen Standesämter eine konsularische Bestätigung. Auf Grundlage des standesamtlichen Ehefähigkeitszeugnisses stellt kann die deutsche Botschaft eine solche Bestätigung austellen.Die Gebühren hierfür betragen rund 25,- Euro. Die konsularische Bestätigung wird in Deutsch ausgestellt und muss in China auf Chinesisch übersetzt werden.
- Zuständig ist der Hukou, indem der chinesische Ehepartner gemeldet ist.
Hinweise
- Da die chinesischen Standesämter teils leicht abweichende Anforderungen haben, empfiehlt es sich, frühzeitig Kontakt mit den chinesischen Behörden aufzunehmen.
- Deutsche Dokumente, die in China verwendet werden sollen, müssen in der Regel überbeglaubigt und legalisiert werden.
Die geschieht in vier Schritten
- das zuständige Amt (bspw. Standesamt) stellt Dokument aus
- Dokument wird bei zuständiger Bezirksregierung vorbeglaubigt
(NRW: Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln oder Münster)
Gebühren je Dokument: kostenlos - Dokument wird von Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln endbeglaubigt
Gebühren je Dokument 25 EUR - Dokument wird von zuständiger chinesischer Konsularabteilung legalisiert
(Berlin, Frankfurt, Hamburg, München)
Weiterführende Links
- Merkblatt der deutschen Botschaft
- Merkblatt des Bundesverwaltungsamt zur Legalisation deutscher Dokumente
- Erfahrungsbericht auf chinaseite.de
- Internetforum Info4alien.de
Ehefähigkeitszeugnis
Für die Erstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt am Wohnsitz des deutschen Antragssteller zuständig. Benötigt werden folgende Dokumente:
- Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses mit beglaubigten Unterschriften des (deutschen) Antragstellers
- beglaubigte Passkopien des (deutschen) Antragstellers
- Geburtsurkunden der Antragsteller / Geburtsregisterauszug
- Ledigkeitsnachweis und ggf. auch eidesstattliche Erklärung zum Familienstand des/der ausländischen Verlobten/Antragsteller
- Hinweise:
- Chinesische Urkunden sind in Form von "notariellen Urkunden" mit deutscher Übersetzung und in legalisierter Form vorzulegen
- Heirats- und Scheidungsurkunde eventueller Vorehen
Die zu erwartenden Kosten betragen um die 80 EUR. Viele Standesämter können das Ehefähigkeitszeugnis nach eigener Erfahrung sofort ohne Wartezeit ausstellen.
Anerkennung der in China geschlossenen Ehe in Deutschland
Grundsätzlich gilt, dass eine in der Volksrepublik China geschlossene Ehe auch in Deutschland gültig ist. Als Nachweis der Eheschließung gilt das rote Heiratsbuch in chinesischer Schrift. Zur Vorlage bei einer deutschen Behörde muss diese chinesische Heiratsurkunde legalisiert werden. Die "Registrierung" einer im Ausland geschlossenen Ehe ist durch das deutsche Recht nicht vorgeschrieben. Deutsche Staatsangehörige sind damit nicht verpflichtet, beim zuständigen Standesamt einen Antrag auf Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe im deutschen Eheregister (§34 PStG) zu stellen.
Alle Angaben nach bestem Wissen ohne rechtliche Gewähr.
Für Ergänzungen und Hinweise auf eigene Erfahrungen bin ich dankbar. Schicken Sie mir einfach eine Email.