Was ist eine Legalisation?

Damit Sie eine deutsche Urkunde in China verwenden können oder eine chinesische Urkunde in Deutschland, verlangen Behörden oft eine Legalisation.

Bei der Legalisation wird die Echtheit der Dokumente in einem besonderen Verfahren festgestellt. Vereinfacht gesagt wird geprüft, ob die Unterschrift der Behörde echt ist und dass es sich beim Aussteller der Urkunde um eine Behörde handelt. Eine inhaltliche Prüfung der Dokumente findet dabei jedoch nicht statt.

Die Legalisation bestätigt daher ausschließlich die Echtheit der Unterschrift und die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner der Urkunde gehandelt hat.

Durchgeführt wird die Legalisation die Botschaften im Austellungsland, d.h. chinesische Dokumente werden durch die deutsche Botschaft in China, deutsche Dokumente hingegen durch die chinesische Botschaft in Deutschland legalisiert.

Chinesische Dokumente in Deutschland verwenden

Die Legalisation chinesischer Dokumente wird durch die deutschen Botschaften und Konsulate vorgenommen. Meistens verlangt die Botschaft dabei eine deutsche Übersetzung.

Deutsche Dokumente in China verwenden

Deutsche öffentliche Dokumente (bspw. Geburtsurkunden), die in China verwendet werden sollen, müssen in der Regel in einem mehrstufigen Verfahren überbeglaubigt und legalisiert werden.

Schritte
  1. Die zuständige deutsche Behörde stellt das Original-Dokument aus.
    Das ist z.B. das Standesamt bei einer Eheurkunde 
  2. Das Dokument wird bei zuständiger Bezirksregierung vorbeglaubigt
    (Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln oder Münster)
    Die Vorbeglaubigung ist dabei kostenlos
  3. Das Dokument wird von Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln endbeglaubigt
    Gebühren je Dokument: 25 EUR
  4. Das Dokument wird von zuständiger chinesischer Konsularabteilung legalisiert
    (Berlin, Frankfurt, Hamburg, München)
    Gebühren je Dokument: 15 EUR

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass derzeit in China die vereinfachten Echtheitsbestätigungen gemäß der "Haager Apostille" nicht akzeptiert werden.

 

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